DIE FSK – Aufgaben und Strukturen

Jugendschutz und Film

Im Zentrum unserer Arbeit stehen freiwillige Altersfreigabeprüfungen von Filmen und anderen Trägermedien, die in Deutschland für die öffentliche Vorführung und Verbreitung vorgesehen sind. Dazu zählen neben Kinofilmen vor allem digitale und analoge Videoformate wie DVD, Blu-ray und VHS.

Auf der Basis des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und der FSK-Grundsätze wird in pluralen, transparenten und unabhängigen Prüfverfahren über die Freigabe für fünf Altersklassen entschieden. Die FSK-Alterskennzeichen (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren) auf DVD- und Blu-ray-Hüllen machen die Arbeit der FSK einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Die Prüfung geschieht auf Antrag. Eine gesetzliche Vorlagepflicht besteht nicht, faktisch durchlaufen aber alle in Deutschland im Kino vorgeführten Filme eine FSK-Prüfung.

Die FSK engagiert sich auch im Online-Bereich und bietet für den Jugendschutz im Internet ein umfangreiches Angebot von Informations- und Serviceleistungen. Seit September 2011 ist sie als FSK.online eine anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für Webangebote. Gesetzliche Grundlage ist der seit 2003 gültige Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV).

Im Laufe ihrer Geschichte hat sich die FSK über die Kernaufgabe als Kontrollgremium hinaus weiterentwickelt: Sie übernimmt medienpolitische und -pädagogische Verantwortung, bringt sich in Debatten ein und arbeitet in Ausschüssen und Kommissionen mit. Ihre Veröffentlichungen sind wichtige Beiträge in der gesellschaftlichen Debatte zum Jugendschutz.

Seit jeher wirken sich Entscheidungen der FSK auf die Sendezeiten von Filmen im Fernsehen aus. Darüber hinaus gewinnen sie zunehmend im Internet an Bedeutung.

Rechtsform und Struktur

Die FSK ist eine Einrichtung der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO), dem Dachverband von derzeit 18 film- und videowirtschaftlichen Verbänden. Die in der SPIO zusammengeschlossenen Wirtschaftsverbände verpflichten ihre Mitglieder, nur von der FSK geprüfte Produkte öffentlich anzubieten. Als Rechts- und Verwaltungsträgerin übt die SPIO keinen inhaltlichen Einfluss auf die Arbeit oder die Prüfentscheidungen der FSK aus. Die in der SPIO zusammengeschlossene Film- und Videowirtschaft arbeitet im Rahmen ihrer freiwilligen Selbstkontrolle mit der öffentlichen Hand zusammen. Dabei wirken Bund (Ressort für Kultur und Medien der Bundesregierung; Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Länder (Oberste Landesjugendbehörden, Kultusministerien), Kirchen (Evangelisch, Katholisch), der Zentralrat der Juden sowie der Bundesjugendring mit. Für die Formulierung und Fortentwicklung der FSK-Grundsätze ist die Grundsatzkommission verantwortlich.

Online-Medien

Die FSK gewährleistet Jugendschutz für Webangebote

Die FSK steht seit Jahrzehnten für rechtssicheren Jugendschutz bei der Vermarktung von Filmen im Kino und auf Video. Nun gewinnt neben den „klassischen“ Vertriebswegen das Internet zunehmend an Bedeutung. Die FSK hat deshalb ihr Tätigkeitsfeld erweitert, um Unternehmen auch im Online-Bereich einen besonderen rechtlichen Schutz und umfassende Informations- und Serviceleistungen anbieten zu können. Mit der Abteilung FSK.online ist sie seit September 2011 eine anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für Webangebote. Gesetzliche Grundlage ist der seit 2003 gültige Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV).

FSK-Grundsätze

Das Jugendschutzgesetz und die von der Grundsatzkommission erlassenen „Grundsätze der FSK“ sind die Basis für die Prüfpraxis. Anliegen dieser Grundsätze ist die wirksame Durchsetzung der im Grundgesetz verankerten Meinungs- und Informationsfreiheit, insbesondere der Presse- und Kunstfreiheit, in Abwägung mit anderen Grundrechten, wie dem Grundrecht von Kindern und Jugendlichen auf körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit.

In den Grundsätzen sind Richtlinien für die Prüfungen von Filmen und anderer Trägermedien (§ 2) sowie das Zusammenwirken in der FSK mit der öffentlichen Hand (§ 3) beschrieben. Prüfausschüsse (§ 5ff), Prüfverfahren und Rechtsmittel (§ 9ff), Prüfungen der Filme und anderer Trägermedien (§ 17ff), Wirkungen der Prüfentscheidungen (§ 26f) und Prüfungen für die stillen Feiertage (§ 28) werden darin festgelegt.

Die Grundsatzkommission (§ 4) setzt sich aus Vertretern der Film- und Videowirtschaft, der öffentlichen Hand sowie der Fernsehveranstalter zusammen. Für Beschlüsse ist eine 3/4-Mehrheit erforderlich. Die aktuelle Fassung der FSK-Grundsätze ist am 1. Dezember 2012 in Kraft getreten.

Vollständiger Text der FSK-Grundsätze

Mitwirkung der Länder

Die Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden

Die 16 Bundesländer haben in einer Ländervereinbarung geregelt, die FSK-Entscheidungen bundesweit zu übernehmen – erst damit erhalten diese Gesetzeskraft. Auf beispielhafte Weise wirken die Länder in der freiwilligen Selbstkontrolle mit: Sie entsenden drei hauptamtliche Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden in die FSK und benennen eine Vielzahl von Jugendschutzsachverständigen für die Ausschüsse. Somit sind die Bundesländer direkt an den Entscheidungen der FSK sowie an allen Fragen des Jugendschutzes beteiligt. Von der bewährten Zusammenarbeit profitieren Staat und Film- und Videowirtschaft gleichermaßen: Die Alterskennzeichen entstehen sach- und termingerecht vor Kinostart und sie verfügen über Rechtssicherheit.

Das Aufgabenspektrum der Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden ist breit gefächert: In der Prüfung zur Alterskennzeichnung von Filmen fürs Kino, für Spielfilme auf DVD, Blu-ray und Video, Trailer, Werbung u.a. führen sie den Vorsitz. Nach der Filmsichtung eröffnet der Vorsitzende das Filmgespräch mit filmanalytischen Aspekten und hält ein Plädoyer zur vermuteten Wirkung des Films auf Kinder und Jugendliche unterschiedlichen Alters. Folgend moderiert er die Wirkungsdiskussion aller Prüfer und leitet die Abstimmung zur Altersfreigabe.

Darüber hinaus arbeiten die Ständigen Vertreter in der Grundsatzkommission der FSK mit und gehören zu den Experten im Bereich Jugendschutz bei Filmen. Durch Publikationen, Beiträge und Interviews geben sie Einblick in die grundsätzliche wie aktuelle Prüfpraxis der FSK. Die Ständigen Vertreter stehen für eine vielseitige, effektive Öffentlichkeitsarbeit regional bis hin zum Austausch auf Europaebene und prägen mit aufwendigen Projekten zur Filmwirkung auf Kinder und Jugendliche die Debatte um den gesetzlichen Jugendschutz.

Kontaktdaten und Profile der Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK finden Sie unter Mitarbeiter und Bereiche.

FSK Statistik 2018

Wiesbaden, 27.02.2019

2018 wurden insgesamt 476.219 Minuten Filmmaterial geprüft. Das entspricht 11 Monaten Filme ohne Unterbrechung. Es gab 11.697 Freigaben. Die FSK hat 1.021 Kinofilme sowie 549 Langfilme auf DVD und Blu-ray in Ausschüssen gekennzeichnet. Die häufigste Alterskennzeichnung erfolgte in der Altersklasse „freigegeben ab 12 Jahren“ mit 44,1% bei Kinofilmen und 39,7% bei Videofilmen. 2,4% aller Kinofilme und 9,1% aller Videofilme erhielten das Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“.

FSK-Prüfvolumen 2018 nach Prüfbereichen und Programmarten.
BASIS Prüfminuten.

Video

Kino