Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft FSK hat am 31.10.2016 die erste Freigabe und Kennzeichnung im Rahmen des neuen „Übernahmeverfahrens“ ausgesprochen. Der am 1. Oktober 2016 in Kraft getretene novellierte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sieht vor, dass von der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorgenommene Altersbewertungen von TV Produkten von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bestätigt werden können. Ohne eine erneute Sichtung können diese Produkte dann für die Auswertung auf Bildträgern auf Antrag bei der FSK eine Kennzeichnung nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) durch die Obersten Landesjugendbehörden erhalten. Doppelprüfungen identischer TV-Inhalte – bei FSF und FSK – gehören somit der Vergangenheit an. „Das neue Übernahmeverfahren ist ein sinnvoller Beitrag zu einer konvergenten Regulierung“, so Christiane von Wahlert, Geschäftsführerin der FSK.