Das neue Jugendschutzgesetz ( JuSchG ), das am 1. April 2003 in Kraft tritt, enthält eine große Neuerung für das Kino.
Künftig dürfen sich 6- bis 12-jährige Kinder Filme in einer öffentlichen Vorführung anschauen, die das FSK-Kennzeichen „Freigeben ab 12 Jahren“ tragen, wenn sie von einem Elternteil ( einer „personensorgeberechtigten Person“) begleitet werden. Diese neue gesetzliche Regelung stärkt das Elternrecht und wird von der Film- und Videowirtschaft sehr begrüßt.
„Elternverantwortung und die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen sind zentrale Elemente eines ausgewogenen und zukunftsorientierten Jugendschutzes“ sagt Steffen Kuchenreuther, Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V., die die Gesellschafterin der FSK GmbH ist.
Das höchste FSK-Kennzeichen heißt ab 1. April 2003 nicht mehr „Nicht freigegeben unter 18 Jahren“ sondern „Keine Jugendfreigabe“. Filme – und ab 1. April 2003 auch Videos, die das FSK-Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“ tragen, können von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nicht indiziert werden. Filme, Videos und DVDs werden nur dann mit einem FSK-Kennzeichen versehen, wenn keine Jugendgefährdung vorliegt.
Weitere Infos finden sich auf der Homepage www.fsk.de oder
Tel.: 0611/7789136 (Frau Kempenich)