Im März 2016 wurden in Abstimmung mit den OLJB im Rahmen eines zunächst auf ein Jahr angelegten Modellprojekts  neue Prüfverfahren für die Kennzeichnung von TV-Produkten auf Bildträgern eingeführt.

Das Modellprojekt wurde im August 2017 von OLJB und FSK positiv evaluiert und wird fortgeführt. Die Verfahren sollen in die Grundsätze der FSK aufgenommen werden.

Das Modellprojekt verfolgt das Ziel, auf eine möglichst konsistente Spruchpraxis zwischen den verschiedenen Akteuren des Jugendmedienschutzes hinzuwirken. Aus diesem Grund werden Gutachten der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – soweit vorhanden – zu integralen Bestandteilen der FSK Prüfungen. Das Modellprojekt liefert einen pragmatischen Beitrag zur Medienkonvergenz.

Für die Zuweisung von TV-Produkten zu einem bestimmten FSK Verfahren sind die Länge und der Ausstrahlungszeitpunkt des Produkts nicht mehr relevant. Entscheidend ist, ob ein Jugendschutzgutachten von der FSF oder einem öffentlich-rechtlichen Sender vorliegt.

Für die Berechnung der Prüfgebühr sind Länge und Ausstrahlungszeitpunkt weiterhin maßgeblich. Deshalb müssen diese Daten im Prüfantrag angegeben werden.

Was ist neu?
Die FSK Prüfung von TV-Produkten, die auf Bildträgern ausgewertet werden, erfolgt in der Regel im Einzelprüferverfahren (EPV). Es ist schnell, schlank und kostengünstig.

Folgende Produkte werden im EPV geprüft:

  • TV-Produkte mit Jugendschutzgutachten
  • serielle TV-Produkte und serielle Online-Produkte nach Prüfung von 3 Episoden im 3er Arbeitsausschuss

Folgende Produkte werden im 3er Arbeitsausschuss geprüft:

  • nichtserielle TV-Produkte ohne Jugendschutzgutachten
  • 3 Episoden/Teile von seriellen TV-Produkten und seriellen Online-Produkten ohne Gutachten

Was ist zu beachten?
Wenn eine FSK Prüfung für TV-Produkte  des öffentlich-rechtlichen Rundfunks  beantragt wird, ist das Jugendschutzgutachten des Senders – sofern vorhanden – im Prüfantrag hochzuladen oder per Mail an zentrale@spio-fsk.dezu übermitteln.

Bei TV-Produkten des privaten Rundfunks werden die Jugendschutzgutachten der FSF – sofern vorhanden – automatisch von der FSK berücksichtigt.

Wie muss der Prüfantrag eingereicht werden?
Der Antrag findet sich unter www.fsk-freigaben.de. Der filmische Inhalt kann per Upload im Prüfantrag, als Stream oder auf einem Datenträger (z.B. DVD, Festplatte) übermittelt werden.