Seit 1. November 2006 gibt es bei der FSK Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft eine Neuregelung: Kinderfilme, die vor dem 1. April 1985 das Kennzeichen „Freigegeben ab 6 Jahren“ erhalten haben, können auf Antrag des Rechteinhabers ohne erneute inhaltliche Prüfung und Sichtung wegen veränderter Zeitumstände von der FSK das Kennzeichen „Ohne Altersbeschränkung“ erhalten.
Das Verfahren gilt für die Kennzeichnung für die öffentliche Filmvorführung und für die Kennzeichnung von Bildträgern.
Die Grundsatzkommission, oberstes Organ der FSK, hat hiermit auf ein Anliegen der Verleih- und Kinobranche reagiert. Unter die Neuregelung könnten Kinderfilmklassiker fallen wie beispielsweise die PIPPI LANGSTRUMPF-Filme, KARLSSON AUF DEM DACH, DIE WUNDERBARE REISE DES KLEINEN NILS HOLGERSSON u.v.a.m.
„Wir freuen uns, dass hiermit Kinderfilmklassiker auch kleineren Kindern im Kino zugänglich gemacht werden können“, sagt Christiane von Wahlert, Geschäftsführerin der FSK.
Die neuen FSK-Grundsätze (18. Fassung), die seit 1. November 2006 in Kraft sind, stehen unter www.fsk.de im Netz.