Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) hat den Spielfilm TAL DER WÖLFE – PALÄSTINA mit dem FSK-Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“ (KJ) gekennzeichnet. Kinobetreiber müssen Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zugang zu Vorführungen des Films erhalten. Mit der Altersfreigabe „ab 18 Jahren“ (KJ) ist der gesetzlich vorgeschriebene Schutz von Kindern und Jugendlichen sichergestellt. Der Hauptausschuss der FSK prüfte am Donnerstag, 27. Januar 2011, in zweiter Instanz den Film.
Nach Ansicht des FSK-Prüfausschusses kann der Film Jugendlichen nicht zugemutet werden, weil er – einem Kriegsfilm ähnlich – von ständiger Gewalt durchzogen ist. Unzählige Menschen werden wahllos oder ganz bewusst getötet. Dazu durchzieht ein Gewalt verherrlichender Tonfall einen großen Teil des Films. Der Film enthält propagandistische Tendenzen. Er erfordert daher von dem Zuschauer detailliertes Vorwissen und die Fähigkeit, die politischen Zusammenhänge einzuschätzen, in die die gezeigte Gewalt eingebettet ist.
Über die FSK-Kennzeichen
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage des Jugendschutzgesetz (§§ 12, 14). Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird.