Wer braucht einen Jugendschutzbeauftragten?

Unternehmen, z. B. auch Kinobetreiber, Verleiher und Videoprogrammanbieter, sind gesetzlich verpflichtet einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, wenn sie Webangebote betreiben mit Inhalten, die für jüngere Kinder problematisch sein könnten – wie zum Beispiel Trailer, die nicht einer FSK „ab 0“ entsprechen. Seit Oktober 2016 müssen Jugendschutzbeauftragte mit Namen und Kontaktmöglichkeit auf allen Webangeboten genannte werden.

Was bietet die FSK?
  • Die Funktion des Jugendschutzbeauftragten kann vollständig von der FSK übernommen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Die FSK bietet praxisorientierte Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen, die als Jugendschutzbeauftragte tätig sind.

Im Rahmen der Fortbildung erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen des Jugendschutzes für Online-Inhalte in Deutschland. Erläutert werden die verschiedenen Möglichkeiten, um jugendschutzrelevante Inhalte auf Websites, Social-Media-Kanälen, mobile Apps usw. gesetzkonform zu verbreiten. Darüber hinaus wird anhand praktischer Beispiele die Einschätzung von Webinhalten, u.a. Trailer, Werbeclips, Casual-Games, Bildgalerien und nutzergenerierten Inhalten vermittelt. Die Teilnehmenden erhalten unter anderem Antwort auf die folgenden Fragen

  • Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für den Jugendschutz im Online-Bereich?
  • Welche Pflichten hat der Jugendschutzbeauftragte eines Unternehmens?
  • Welche Qualifikation benötigt er und inwieweit haftet er?
  • Wie lässt sich die Jugendschutzrelevanz von Webinhalten einschätzen?
  • Wann sind Verbreitungsbeschränkungen erforderlich und welche Möglichkeiten  gibt es?
  • Wie funktioniert eine technische Kennzeichnung für Jugendschutzprogramme?
  • Was muss beachtet werden bei der Veröffentlichung von filmischen Inhalten mit FSK-Kennzeichen?
Fortbildungstermine in 2018
  • Termine folgen

Unkostenbeitrag 150,- € pro Person (inkl. MWSt.)
Zeitlicher Rahmen: 10:00 bis 16:30 Uhr.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 20 Personen pro Veranstaltung. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei zehn Personen.
Anmeldung unter E-Mail

Flyer: Jugendschutz im Internet
Was Unternehmer unbedingt beachten müssen