Hinweis für ungeprüfte Filme:
Häufig werden filmische Inhalte bereits beworben, bevor eine FSK Freigabe vergeben wurde, z. B. im Rahmen einer Programmvorschau, beim elektronischen Ticketvorverkauf oder bei einer Blu-Ray-/DVD-Vorbestellung. Die FSK bietet ab sofort einen einheitlichen grafischen Hinweis an, wenn das Prüfverfahren des filmischen Inhalts noch nicht abgeschlossen ist bzw. noch aussteht. Der Hinweis „FSK folgt“ kann kostenlos heruntergeladen und für die Bewerbung des Films genutzt werden, bis eine FSK Freigabe erteilt wird.
Download des grafischen Hinweises „FSK folgt“
FSK Piktogramme für Webangebote:
Darüber hinaus stellt die FSK für Anbieter von Websites oder mobilen Applikationen, die auf ihren Angeboten filmische Inhalte mit FSK-Freigabe zugänglich machen, Piktogramme zum Download bereit. Mit den Piktogrammen können Anbieter ihrer gesetzlichen Pflicht entsprechen, auf die FSK-Kennzeichnung in deutlicher Form hinzuweisen (Vgl. §12 JMStV). Die Piktogramme eignen sich im Gegensatz zu den quadratischen und allseits bekannten FSK Kennzeichen insbesondere für mobile Angebote und Websites.
Download der FSK Piktogramme für Webangebote
Zu beachten ist, dass die neuen grafischen Hinweise der FSK nicht für eine gesetzeskonforme Kennzeichnung von Bildträgern mit Filmprogrammen und deren Verpackung verwendet werden dürfen. Informationen zu den FSK Kennzeichen und neuen grafischen Hinweisen erhalten Sie auf www.fsk.de/Firmen
Kontakt:
Peter Kaun
Support technischer Jugendmedienschutz
IT-Koordinator
Tel.: 0611/ 778 91 – 46
Fax: 0611/ 778 91 – 49
E-Mail