Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) weitet ihre Tätigkeit für den Jugendmedienschutz auf das Internet aus. Die in Wiesbaden ansässige, durch die Altersfreigaben für Filme im Kino und auf Video bekannte Institution unterstützt Anbieter von Webseiten bei der jugendschutzkonformen Gestaltung ihrer Online-Angebote. Der förmliche Anerkennungsbescheid für FSK.online als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde am Montag, 24. Oktober 2011, im Deutschen Filmhaus (Wiesbaden) überreicht.
Über die Anerkennung hat die zuständige Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) entschieden, übergeben wurde das Dokument nun von Prof. Wolfgang Thaenert, Direktor der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR). Bei der Veranstaltung vor geladenen Gästen unterstrich Staatsminister Axel Wintermeyer, Chef der Hessischen Staatskanzlei, die Bedeutung des Jugendschutzes in den Neuen Medien.
Überreichung des Anerkennungsbescheides für FSK.online am 24. Oktober 2011 im Deutschen Filmhaus (Wiesbaden)
Im Bild (v.l.): Prof. Wolfgang Thaenert (Direktor der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien), Staatsminister Axel Wintermeyer (Chef der Hessischen Staatskanzlei), Christiane von Wahlert und Helmut Poßmann
(Geschäftsführer der FSK), Steffen Kuchenreuther (Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e. V. SPIO
„Mit Blick auf die für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wichtige Alterskennzeichnung soll es künftig keinen Unterschied machen, ob Filme offline oder online im Internet angeboten werden. Die Erweiterung des Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs der FSK um den Online-Sektor hat zur Folge, dass die Bedeutung der FSK weiter zunehmen wird. Dies begrüße ich sowohl im Interesse des Landes und mehr noch im Interesse des Jugendschutzes“, sagte der Minister.
„Die Selbstkontrolle übernimmt gerade im online-Bereich des Jugendmedienschutzes eine wesentliche Verantwortung“, so Prof. Wolfgang Thaenert anlässlich der Übergabe des von der Hessischen Landesmedienanstalt (LPR Hessen) ausgestellten Anerkennungsbescheides. „Der Medienkonvergenz trägt eine konvergente Kontrolleinrichtung Rechnung. Im Interesse des Jugendmedienschutzes und gleichzeitig im Interesse der Stärkung des Medienstandortes RheinMain freue ich mich über die neue Aufgabe, der sich die FSK stellt“, so Thaenert weiter.
„Für das Kino und bei Video hat sich die Freiwillige Selbstkontrolle über Jahrzehnte bewährt, jetzt kann diese Kompetenz für Telemedienangebote ausgeweitet werden. FSK.online hilft Anbietern, sich im Internet rechtskonform zu verhalten,“ so Steffen Kuchenreuther, Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO e.V.), deren Tochterunternehmen die FSK ist.
Unternehmen mit Online-Angeboten können sich ab sofort der eigens eingerichteten Abteilung FSK.online als Mitglied anschließen. Als anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle bietet FSK.online effektive Jugendschutzberatung sowie besonderen Schutz vor Aufsichts- und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Webseitenanbieter können ihre Mitgliedschaft durch ein entsprechendes Gütesiegel für User sichtbar machen. Die Serviceleistungen von FSK.online reichen vom Einmal-Check von Internetseiten über Beratungs- und Schulungsangebote bis hin zur Übernahme der Funktion des gesetzlich vorgeschriebenen Jugendschutzbeauftragten.
Über die FSK
Seit ihrer Gründung im Jahr 1949 übt die in Wiesbaden ansässige FSK eine wichtige Funktion im Bereich des Jugendmedienschutzes aus. Die Tochtergesellschaft der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO e.V.) prüft Filme (vom Trailer bis zum Spielfilm) und nimmt die Altersfreigaben nach dem Jugendschutzgesetz vor. Mehr als 250 ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer sichten insgesamt jährlich an die 7.000 „Prüfobjekte“, nämlich Kinofilme, Videofilme, Musikclips, Werbefilme und Trailer. Seit 2009 geschieht dies im neu erbauten Deutschen Filmhaus. Jeden Tag finden im Murnau-Filmtheater und in drei weiteren Sichtungsräumen die Ausschusssitzungen der FSK statt.
Über ihre gesellschaftliche Aufgabe, ihre demokratischen Verfahren und die aktuellen Altersfreigaben informiert die FSK auf vielfältige Weise: im Internet, durch Publikationen, an und mit Schulen, Hochschulen, Bildungsveranstaltungen und Vorträgen sowie durch Besuchsangebote im Deutschen Filmhaus für Fachkreise und die Öffentlichkeit.