Am 1. April 2003 tritt das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft. Die FSK – Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft in Wiesbaden, zuständig für die Altersfreigaben von Kinofilmen, Video und DVDs hat in Zusammenarbeit mit der in Jugendschutzangelegenheiten federführenden Stelle, dem Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend Rheinland-Pfalz, eine für die Film- und Videowirtschaft wie für den Endverbraucher sehr komfortable Neuerung eingeführt.

Ab 1. April 2003 hat die gute alte FSK-Freigabekarte ausgedient. Sie wird von einem elektronischen Auftritt abgelöst. Die Freigabebescheinigung findet sich ab sofort im Netz unter www.fsk.de. Sie kann dort eingesehen und auch ausgedruckt werden. Der bisherige Postversand der Freigabekarte an Verleiher und Filmtheater wird künftig eingestellt und durch die FSK-Freigabekarte im Netz ersetzt.

Nähere Informationen finden sich unter www.fsk.de oder
Tel 0611 77 891 36 (Frau Kempenich)