Am Freitag, den 10. März 2006, beriet der Appellationsausschuss, die dritte und höchste Instanz der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, über die FSK Kennzeichnung des Films „Tal der Wölfe“.

„Tal der Wölfe“ lag dem Arbeitsausschuss als erster Instanz der FSK am 3. Februar 2006 zur Kennzeichnung vor. Gegen die Entscheidung des Arbeitsausschuss rief der Filmverleih die zweite Instanz, den Hauptausschuss, an.

Der Film startete am 9. Februar 2006 in den Kinos ohne ein FSK Kennzeichen, da zu diesem Zeitpunkt der Hauptausschuss noch nicht zusammengetreten war. Filme ohne FSK Kennzeichen dürfen gem. Jugendschutzgesetz § 11 Abs. 1 nur vor Erwachsenen vorgeführt werden.

Am 15. Februar 2006 kennzeichnete der Hauptausschuss der FSK den Film für die öffentlichen Vorführung mit „freigegeben ab 16 Jahren“.
Seitdem durften Jugendliche ab 16 Jahren die Filmvorführungen besuchen.

Der Appellationsausschuss fällte nun am 10. März 2006 die Entscheidung, den Film nicht für Kinder und Jugendliche freizugeben und ihn mit dem Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“ zu versehen.

Im Kern stützt sich die Begründung des Appellationsausschusses darauf 

  • dass der Film eine Vielzahl von gravierenden Gewaltdarstellungen zeigt, die zum Teil mit zynischen Kommentaren unterlegt sind sowie
  • dass der Film Ansätze der Selbstjustiz durch den Protagonisten Polat enthält.

Diese abschließende Entscheidung tritt mit der Veröffentlichung der sog. FSK Karte im Netz unter www.fsk.de am Montag, den 13. März 2006, 12.00 Uhr in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt darf Jugendlichen die Anwesenheit bei den öffentlichen Vorführungen des Films „Tal der Wölfe“ nicht mehr gestattet werden.

Die Begründung der Entscheidung des Appellationsausschusses wird ebenfalls ab Montag, den 13. März 2006, unter www.fsk.de im Netz zur Verfügung stehen.