Am 8.5.2008 hat der Deutsche Bundestag das Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.
Das Gesetz wird vermutlich am 1. Juli 2008 in Kraft treten, soweit der Bundesrat im weiteren Gesetzgebungsverfahren seine Zustimmung gibt.
Die Kennzeichnungen von Bildträgern wird künftig wie folgt bundesgesetzlich geregelt sein:
“ Das Kennzeichen auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen.“ § 12 Abs.2 JuSchG-Neu
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