Am Donnerstag, den 31. Januar 2008 beriet der Appellationsausschuss, die höchste und abschließende Instanz der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, über die FSK Kennzeichnung des Films KEINOHRHASEN.
KEINOHRHASEN lag dem Arbeitsausschuss als erster Instanz der FSK am 22. November 2007 vor und hat dort das Kennzeichen „Freigegeben ab sechs Jahren“ erhalten.
Die Appellation ist von der obersten Landesjugendbehörde Schleswig-Holstein, dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, und von der obersten Landesjugendbehörde Hessen, dem Hessischen Sozialministerium, eingelegt worden.
Der Appellationsausschuss fällte nun nach ausführlicher Diskussion über mögliche Wirkungen des Films die Entscheidung, ihn ab zwölf Jahren freizugeben, weil die Erziehung von 6- oder 7- jährigen Kindern beeinträchtigt werden könnte.
Die Entscheidung tritt mit sofortiger Wirkung, ab dem 1. Februar 2008, in Kraft. Im Kern stützt sich die Begründung des Appellationsausschusses darauf, dass die Sprache im Film häufig mit sexualisierten, derben Ausdrucksweisen durchsetzt ist.
Dabei ist nicht zuletzt von Bedeutung, dass 6- oder 7-jährige Kinder lediglich rudimentäre Vorstellungen von Sexualität haben.
Es ist nicht auszuschließen, dass die immer wieder verwandten derben, sexualisierten Worte und Begriffe Kinder irritieren, verstören oder in ihnen falsche Vorstellungen wecken, auch weil sie diese Begriffe zumindest teilweise nur in Ansätzen und gelegentlich überhaupt nicht verstehen dürften.